Kreismusikschule Birkenfeld e.V.

Musik macht Freu(n)de

Unterricht/Gebühren

Für die   Teilnahme   an   den   Lehrveranstaltungen   der   Musikschule   werden  die   Gebühren nach der Gebührenverordnung für die Kreismusikschule Birkenfeld e.V. erhoben.

Für  Kurse  in  Ergänzungsfächern  werden  keine  Gebühren  erhoben,  sofern der  Teilnehmer Schüler der Musikschule im Hauptfachunterricht ist. Zur  Zahlung  sind  die  Teilnehmer,  bei  Minderjährigen  die  gesetzlichen  Vertreter,  verpflichtet.

Gruppenunterricht 30 Min.

  • Kleine Gruppen (2 Schüler) 404,40 € (mtl. 33,70 €)

Gruppenunterricht 45 Min.       

  • Kleine Gruppen (2 Schüler) 546,00 € (mtl. 45,50 €)
  • Große Gruppen (3-5 Schüler) 379,20 € (mtl. 31,60 €)

Gruppenunterricht 60 Min.

  • Kleine Gruppen (2 Schüler) 808,80 € (mtl. 67,40 €)
  • Große Gruppen (3-5 Schüler) 505,80 € (mtl. 42,15 €)


Einzelunterricht 30 Min.

Blas-, Tasten-, Zupf-, Streichinstrumente und Schlaginstrumente 597,60 € (mtl. 49,80 €)

Einzelunterricht 45 Min.

Blas-, Tasten-, Zupf-, Streichinstrumente und Schlaginstrumente 838,20 € (mtl. 69,85 €)

Einzelunterricht 60 Min.

Blas-, Tasten-, Zupf-, Streichinstrumente und Schlaginstrumente 1.117,80 € (mtl. 93,15 €)

10-er Karte

  • Einzelunterricht 30 Min.165,00 € (einmalig)
  • Einzelunterricht 45 Min. 235,00 € (einmalig)


Gültig für 12 Monate und nicht übertragbar.


Musikalische Früherziehung 270,00 € (mtl. 22,50 €)

Musikalische Grundausbildung 270,00 € (mtl. 22,50 €)

Kinderchor 42,00 € (mtl. 3,50 €)

 


Die  Unterrichtsgebühren  sind  Jahresgebühren  und  beziehen  sich  auf 

1  Schuljahr  (1.9. -31.8.). Sie sind in 12 Raten jeweils zum 1. eines Monats fällig. Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf eine Unterrichtsstunde pro Woche.

Eine Ermäßigung der Gebühren oder Erlass wird auf Antrag gewährt bei:

  • Unterrichtung von Geschwistern
  • Familienermäßigung 
  • aus sozialen Gründen
  • bei Unterricht in mehreren Hauptfächern
  • Vereinsrabatt für Musikvereine (nur bei Gruppenunterricht)

Die  Gebühren  können  auch  aus  Gründen  der  Begabtenförderung  ermäßigt  oder  erlassen werden. Eine  Entscheidung  darüber  trifft  der  Vorstand  der  Kreismusikschule.  Anmeldungen  sind aus verwaltungstechnischen Gründen nur noch bei gleichzeitiger Ermächtigung zum Bankeinzug möglich.



 

Zum Seitenanfang

E-Mail
Anruf
Karte