Unterricht/Gebühren
Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden die Gebühren nach der Gebührenverordnung für die Kreismusikschule Birkenfeld e.V. erhoben.
Für Kurse in Ergänzungsfächern werden keine Gebühren erhoben, sofern der Teilnehmer Schüler der Musikschule im Hauptfachunterricht ist. Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet.
Gruppenunterricht 30 Min.
- Kleine Gruppen (2 Schüler) 404,40 € (mtl. 33,70 €)
Gruppenunterricht 45 Min.
- Kleine Gruppen (2 Schüler) 546,00 € (mtl. 45,50 €)
- Große Gruppen (3-5 Schüler) 379,20 € (mtl. 31,60 €)
Gruppenunterricht 60 Min.
- Kleine Gruppen (2 Schüler) 808,80 € (mtl. 67,40 €)
- Große Gruppen (3-5 Schüler) 505,80 € (mtl. 42,15 €)
Einzelunterricht 30 Min.
Blas-, Tasten-, Zupf-, Streichinstrumente und Schlaginstrumente 597,60 € (mtl. 49,80 €)
Einzelunterricht 45 Min.
Blas-, Tasten-, Zupf-, Streichinstrumente und Schlaginstrumente 838,20 € (mtl. 69,85 €)
Einzelunterricht 60 Min.
Blas-, Tasten-, Zupf-, Streichinstrumente und Schlaginstrumente 1.117,80 € (mtl. 93,15 €)
10-er Karte
- Einzelunterricht 30 Min.165,00 € (einmalig)
- Einzelunterricht 45 Min. 235,00 € (einmalig)
Gültig für 12 Monate und nicht übertragbar.
Musikalische Früherziehung 270,00 € (mtl. 22,50 €)
Musikalische Grundausbildung 270,00 € (mtl. 22,50 €)
Kinderchor 42,00 € (mtl. 3,50 €)
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich auf
1 Schuljahr (1.9. -31.8.). Sie sind in 12 Raten jeweils zum 1. eines Monats fällig. Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf eine Unterrichtsstunde pro Woche.
Eine Ermäßigung der Gebühren oder Erlass wird auf Antrag gewährt bei:
- Unterrichtung von Geschwistern
- Familienermäßigung
- aus sozialen Gründen
- bei Unterricht in mehreren Hauptfächern
- Vereinsrabatt für Musikvereine (nur bei Gruppenunterricht)
Die Gebühren können auch aus Gründen der Begabtenförderung ermäßigt oder erlassen werden. Eine Entscheidung darüber trifft der Vorstand der Kreismusikschule. Anmeldungen sind aus verwaltungstechnischen Gründen nur noch bei gleichzeitiger Ermächtigung zum Bankeinzug möglich.